Sachverständigenbüro Corinna Zeh

von der IHK Hanau - Gelnhausen - Schlüchtern öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden

Zeichen für Sachverstand - Öffentlich bestellt und vereidigt
Dipl.-Ing. (FH) Corinna Zeh
Tel: 06051 88 77 467 / Fax: 03212 969 1989
Mobil: 0171 36 30 646
mail: corinnazeh at web.de

§ 9 Kündigung

1. Auftraggeber und Sachverständige können den Vertrag jederzeit nach den Regeln des BGB aus wichtigem Grund kündigen.

2. Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrages ausgeschlossen.

3. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den die Sachverständige zu vertreten hat, so steht der Sachverständigen der Teil des Honorars zu, welches bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen ist.

4. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so steht der Sachverständigen das Honorar in der vereinbarten Gesamtsumme zu, oder, wenn kein Fest- bzw. Pauschalpreis vereinbart worden ist, der Teil zu, welcher sich zum Zeitpunkt der Kündigung errechnet.


§ 10 Gewährleistung

1. Als Gewährleistung kann der Auftraggeber zunächst nur kostenlose Nachbesserung des mangelhaften Gutachtens verlangen.

2. Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung dem Sachverständigen schriftlich angezeigt werden, andernfalls erlischt ein Anspruch auf Gewährleistung.


§ 11 Haftung

1. Die Sachverständige haftet für Schäden, gleich aus welchem Grund nur auf der Grundlage des BGB. Hier insbesondere ausschliesslich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung. Alle darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.


§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist die berufliche Niederlassung der Sachverständigen - Sachverständigenbüro Corinna Zeh, 63457 Hanau, Bogenstrasse 29 Dies gilt auch für Auftraggeber welche nach den Regeln des HGB Kaufleute sind.

2. Gerichtsstand ist Hanau, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichem Sondervermögens ist.

3. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Innland, so wird als allgemeiner Gerichtsstand Hanau festgelegt.


§ 13 Abschließende Bestimmungen

1. Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sind, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der nichtigen Bestimmung gilt, was dem gewollten Zweck der Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.



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