Sachverständigenbüro Corinna Zeh - AGB

Sachverständigenbüro Corinna Zeh

von der IHK Hanau - Gelnhausen - Schlüchtern öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden

Zeichen für Sachverstand - Öffentlich bestellt und vereidigt
Dipl.-Ing. (FH) Corinna Zeh
Tel: 06181 969 1990 / Fax: 03212 969 1989
Mobil: 0171 36 30 646
mail: corinnazeh at web.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Erstellung von Gutachten durch das Sachverständigenbüro Corinna Zeh Hanau - Druckversion

§ 1 Geltungsbereich

1. Die Rechtsbeziehungen der Sachverständigen zu ihrem Auftraggeber bestimmen sich nach folgenden Vertragsbedingungen.

2. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie die Sachverständige ausdrücklich und schriftlich anerkennt.

§ 2 Auftrag

1. Die Annahme des Auftrags sowie mündliche, telefonische getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Sachverständigen.

2. Gegenstand des Auftrages ist jede Art gutachterlicher Tätigkeit wie Feststellung von Tatsachen, Darstellung von Erfahrungssätzen, Ursachenermittlung, Bewertung und Überprüfung. Diese Tätigkeit kann auch im Rahmen schiedsgutachterlicher oder schiedsgerichtlicher Tätigkeit ausgeübt werden.

3. Gutachtenthema und Verwendungszweck sind bei Auftragserteilung schriftlich festzulegen.


§ 3 Durchführung des Auftrages

1. Der Auftrag wird entsprechend den für Sachverständige gültigen Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt.

2. Die Sachverständige erstattet ihre gutachterliche Tätigkeit persönlich. Soweit es notwendig oder zweckmäßig ist und die Eigenverantwortung der Sachverständigen erhalten bleibt, kann sich die Sachverständige bei der Vorbereitung des Gutachtens der Hilfe sachverständiger Mitarbeiter bedienen.

3. Ist zur sachgemäßen Erledigung des Auftrages die Zuziehung von Sachverständigen anderer Disziplinen (Berufsgruppen) erforderlich, so erfolgt deren Beauftragung durch den Auftraggeber.

4. Im Übrigen ist die Sachverständige berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrages auf Kosten des Auftragebers die notwendigen und üblichen Untersuchungen und Versuche nach pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und Zeichnungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf.

5. Soweit hier unvorhergesehene oder im Verhältnis zum Zweck des Gutachtens zeit- oder kostenaufwendige Untersuchungen erforderlich werden, ist dazu die vorherige Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.

6. Das Gutachten ist innerhalb vereinbarter Frist einzuholen.

7. Schriftliche Ausarbeitungen werden dem Auftraggeber in zweifacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. Weitere Exemplare werden gesondert in Rechnung gestellt.

8. Nach Erledigung des Auftrages und Zahlung der vereinbarten- und sich ergebenden Vergütung nach Abrechnung, hat die Sachverständige die ihr vom Auftraggeber zur Durchführung des Gutachtenauftrages überlassenen Unterlagen unaufgefordert zurück zu geben.


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